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100% finanziert

Ihre Fördermöglichkeiten für eine Umschulung bei LÄPPLE Aus- und Weiterbildung.

Die LÄPPLE Aus- und Weiterbildung ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Dies bestätigt die hohen Qualitätsstandards unserer Bildungsangebote.

Ebenso wichtig für Sie: Es erlaubt, dass die Kosten für Ihre Umschulung bis zu 100 % übernommen werden. Wir erklären hier, wie das funktioniert und was hinter den wichtigsten Fachbegriffen steckt.

Jetzt Förderung erhalten!

Schritte zur Kostenübernahme Ihrer Umschulung

1. Beratungsgespräch

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung, um zu klären, warum eine Umschulung für Sie individuell Sinn macht.

2. Bildungsgutschein oder Kostenzusage beantragen

Nach positiver Einschätzung erhalten Sie den entsprechenden Nachweis über die Förderzusage.

3. Auswahl des Bildungsträgers

Mit dem Bildungsgutschein oder der Kostenzusage können Sie einen passenden Bildungsträger auswählen. LÄPPLE Aus- und Weiterbildung bietet verschiedene Umschulungen in Heilbronn sowie Teublitz an.

4. Einlösung

Melden Sie sich beim gewählten Bildungsträger an und lösen Sie dort Ihren Bildungsgutschein oder Ihre Kostenzusage ein.

5. Durchführung

Absolvieren Sie die Umschulung, die je nach Berufswunsch zwischen 16 und 28 Monaten dauert und mit einem IHK-Abschluss sowie einem Zertifikat der LÄPPLE AUS- und Weiterbildung endet.

Gut zu wissen

Was ist ein Bildungsgutschein?

Mit einem Bildungsgutschein können Sie eine Umschulung bei einem zertifizierten Bildungsträger wie der LÄPPLE Aus- und Weiterbildung absolvieren. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgegeben, damit die Kosten dafür bis zu 100 % übernommen werden können. Dazu zählen Aufwände für:

  • Lehrgänge
  • Fahrten
  • Unterbringung und Verpflegung
  • Ggf. Kinderbetreuung

Was ist eine Kostenzusage?

Diese erteilt die Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder Berufsgenossenschaft (BG). Sie bestätigt, dass die Kosten für Umschulungen oder Weiterbildungen getragen werden. Diese Förderung richtet sich an Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.